Honorar Immobilienbewertung

Als Einzelunternehmer mit geringen Aufwendungen für Personal und Infrastruktur kann ich meine Dienstleistungen vergleichsweise günstig anbieten. Für erforderliche Zusatzleistungen kann ich auf ausgewiesene Fachleute zugreifen, die mich als Honorarkräfte fallweise unterstützen.

 

Die Honorarvereinbarung ist grundsätzlich frei verhandelbar und orientiert sich am Marktwert bzw. Verkehrswert gemäß der Honorartabelle. Besonderheiten, wie beispielsweise Erbbaurecht, Wohnrecht, Nießbrauch oder Grunddienstbarkeiten und Wegerechte erhöhen den Aufwand der Wertermittlung und werden in der Regel als Zuschlag in Rechnung gestellt.

 

Im Allgemeinen ist die erste Besprechung bezüglich einer Immobilienbewertung kostenlos. Bei diesem ersten Gesprächstermin sichte ich die vorliegenden Unterlagen und bespreche mit Ihnen die anstehende Aufgabe sowie Ihre Erwartungen. Im Zuge dieser ersten Besprechung zu Aufgabe und Aufrag finden wir selbstverständlich auch Zeit für Ihre weiteren Fragen.

Nach Festlegung des Leistungsumfangs, erstelle ich Ihnen ein Angebot und benenne vor der weiteren Prüfung einen Kostenrahmen für meine Leistungen. In diesem Angebot zum Auftrag sind die Kosten für meinen Aufwand - so weit absehbar - veranschlagt. Die Abrechnung erfolgt gemessen am Aufwand, d.h. nach einem zu vereinbarenden Stundensatz, oder auch als zu vereinbarende Pauschale, d.h. nach einem den Leistungsumfang widerspiegelnden Festpreis. Sobald Abweichungen prognostizierbar sind, informiere ich Sie und stimme Änderungen vor der weiteren Bearbeitung mit Ihnen ab.